Corona

Musikschulen

Ab 19.März 2022:

Für Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen einschließlich Angebote der außerschulischen Bildung gilt:

  • ein Hygienekonzept des Veranstalters ist verpflichtend vorzuhalten, 
  • keine Nachweise von Test-, Impf- oder Genesenenstatus,
  • keine Kapazitätsbeschränkungen,
  • Maskenpflicht innerhalb geschlossener Räume.
  • Die Maskenpflicht besteht nicht unter folgenden Bedingungen: Es sind weniger als 100 Personen zeitgleich anwesend, sie befinden sich auf festen Sitz- oder Stehplätzen und verhalten sich passiv.
  • Chorgesang und der Gebrauch von Blasmusik ist ohne Nachweise des Test-, Impf- oder Genesenenstatus möglich.
  • FAQ des Landes S-H