Musikschulen
Ab 19.März 2022:
Für Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen einschließlich Angebote der außerschulischen Bildung gilt:
- ein Hygienekonzept des Veranstalters ist verpflichtend vorzuhalten,
- keine Nachweise von Test-, Impf- oder Genesenenstatus,
- keine Kapazitätsbeschränkungen,
- Maskenpflicht innerhalb geschlossener Räume.
- Die Maskenpflicht besteht nicht unter folgenden Bedingungen: Es sind weniger als 100 Personen zeitgleich anwesend, sie befinden sich auf festen Sitz- oder Stehplätzen und verhalten sich passiv.
- Chorgesang und der Gebrauch von Blasmusik ist ohne Nachweise des Test-, Impf- oder Genesenenstatus möglich.
- FAQ des Landes S-H